Anzahl Ärztinnen und Ärzte mit einer Bewilligung zur Durch­führung von Fort­pflanzungs­verfahren, 2017-2024

SVG-Diagramm 150 100 50 0 15 64 25 57 43 46 52 39 64 29 66 29 74 29 73 25 1 2 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
1
Bewilligung umfasst PID
2
Bewilligung umfasst keine PID

 
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Bewilligung umfasst PIDBewilligung umfasst keine PIDTotal
12
2017156479
2018255782
2019434689
2020523991
2021642993
2022662995
20237429103
2024732598
Bewilligung umfasst PIDBewilligung umfasst keine PIDTotal

 
Bewilligungspflichtig ist die Durchführung von Fortpflanzungsverfahren (In-vitro-Fertilisation; Insemination mit Samenzellen eines Spenders; Art. 8 Abs. 1 Bst. a FMedG). Weiter benötigt eine Bewilligung, wer Keimzellen, imprägnierte Eizellen oder in vitro entwickelte Embryonen zur Konservierung entgegennimmt oder gespendete Samenzellen vermittelt, ohne selbst Fortpflanzungsverfahren anzuwenden (Art. 8 Abs. 1 Bst. b FMedG). Keine Bewilligung ist erforderlich für die Insemination mit Samenzellen des Partners (Art. 8 Abs. 3 FMedG).  ●  PID (Präimplantationsdiagnostik): genetische Untersuchung einer abgespaltenen Zelle eines durch In-vitro-Fertilisation entstandenen Embryos auf Genmutation oder chromosomale Störungen hin. Unterschieden werden PGD und PGS.

 
Quelle: Befragung der kantonalen Aufsichtsbehörden.