Datentabelle herunterladen (Excel)
Gesamtzahl der seit dem 1.1.2001 im Register erfassten Geburtsmeldungen nach Samenspende | |
---|---|
1 | |
2018 | 3 661 |
2019 | 4 126 |
2020 | 4 234 |
2021 | 4 374 |
2022 | 4 524 |
2023 | 4 671 |
2024 | 4 782 |
Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte müssen das Formular zur Eintragung von Samenspenderdaten (gem. Art. 16 FMedV) ausfüllen und nach der Geburt eines mit Hilfe von gespendeten Samenzellen erzeugten Kindes dem Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) unverzüglich übermitteln (Samenspendedossier). Die Meldung ist somit stets vorzunehmen, wenn das Fortpflanzungsverfahren mit gespendeten Samenzellen erfolgreich war. Dabei wird auch das Geburtsdatum oder ― falls das genaue Geburtsdatum nicht bekannt ist ― das mutmassliche Geburtsdatum gemeldet (Art. 25 FMedG in Verbindung mit Art. 16 FMedV). ● Die Grafik bildet ab, wie viele Samenspendedossiers (=Geburtsmeldungen) am Stichtag (31. Dezember) des jeweiligen Jahres registriert waren. Eine Meldung kann dabei eine Einlings- oder Mehrlingsgeburt beinhalten. Da eine fortlaufende Nummerierung der eingegangenen Dossiers vorgenommen wurde und dabei einzelne Nummern zwar zugeteilt, letztlich aber nicht verwendet wurden, ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Anzahl Geburtsmeldungen leicht unter dem angegebenen Wert liegt.
Quelle: Spenderdatenregister des EAZW.