Gesamtzahl der seit dem 1.1.2001 im Register erfassten Geburtsmeldungen nach Samenspende, 2018-2024

SVG-Diagramm 5 000 4 000 3 000 2 000 1 000 0 3 661 4 126 4 234 4 374 4 524 4 671 4 782 1 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
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Gesamtzahl der seit dem 1.1.2001 im Register erfassten Geburtsmeldungen nach Samenspende

 
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Gesamtzahl der seit dem 1.1.2001 im Register erfassten Geburtsmeldungen nach Samenspende
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20183 661
20194 126
20204 234
20214 374
20224 524
20234 671
20244 782

 
Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte müssen das Formular zur Eintragung von Samenspenderdaten (gem. Art. 16 FMedV) ausfüllen und nach der Geburt eines mit Hilfe von gespendeten Samenzellen erzeugten Kindes dem Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) unverzüglich übermitteln (Samenspendedossier). Die Meldung ist somit stets vorzunehmen, wenn das Fortpflanzungsverfahren mit gespendeten Samenzellen erfolgreich war. Dabei wird auch das Geburtsdatum oder ― falls das genaue Geburtsdatum nicht bekannt ist ― das mutmassliche Geburtsdatum gemeldet (Art. 25 FMedG in Verbindung mit Art. 16 FMedV).  ●  Die Grafik bildet ab, wie viele Samenspendedossiers (=Geburtsmeldungen) am Stichtag (31. Dezember) des jeweiligen Jahres registriert waren. Eine Meldung kann dabei eine Einlings- oder Mehrlingsgeburt beinhalten. Da eine fortlaufende Nummerierung der eingegangenen Dossiers vorgenommen wurde und dabei einzelne Nummern zwar zugeteilt, letztlich aber nicht verwendet wurden, ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Anzahl Geburtsmeldungen leicht unter dem angegebenen Wert liegt.

 
Quelle: Spenderdatenregister des EAZW.