Gesamtzahl der seit dem 1.1.2001 registrierten Samenspender, 2019-2024

SVG-Diagramm 1 500 1 000 500 0 776 777 813 837 888 935 1 2019 2020 2021 2022 2023 2024
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Gesamtzahl der seit dem 1.1.2001 registrierten Samenspender

 
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Gesamtzahl der seit dem 1.1.2001 registrierten Samenspender
1
2019776
2020777
2021813
2022837
2023888
2024935

 
Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte müssen das Formular zur Eintragung von Samenspenderdaten (gem. Art. 16 FMedV) ausfüllen und nach der Geburt eines mit Hilfe von gespendeten Samenzellen erzeugten Kindes dem Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) unverzüglich übermitteln (Samenspendedossier). Die Meldung ist somit stets vorzunehmen, wenn das Fortpflanzungsverfahren mit gespendeten Samenzellen erfolgreich war. Dabei wird auch das Geburtsdatum oder ― falls das genaue Geburtsdatum nicht bekannt ist ― das mutmassliche Geburtsdatum gemeldet (Art. 25 FMedG in Verbindung mit Art. 16 FMedV).  ●  Die Grafik bildet ab, wie viele Samenspender seit Einführung des Spenderdatenregisters im Jahr 2001 am Stichtag (31. Dezember) des jeweiligen Jahres im Register erfasst waren. Allfällige Abweichungen können sich im Vergleich zu früher publizierten Zahlen aufgrund nachträglich festgestellter Doppelerfassungen von Samenspendern ergeben.

 
Quelle: Spenderdatenregister des EAZW.