Anzahl Kinder, die im Berichtsjahr ein Auskunftsbegehren gestellt haben, 2019-2024

SVG-Diagramm 4 3 2 1 0 0 0 0 1 0 0 2 0 0 1 1 0 1 0 1 2 0 1 1 2 3 2019 2020 2021 2022 2023 2024
1
Anfragen volljähriger Kinder betreffend äussere Erscheinung und Personalien des Spenders
2
Anfragen volljähriger Kinder aufgrund eines schutzwürdigen Interesses
3
Anfragen minderjähriger Kinder aufgrund eines schutzwürdigen Interesses

 
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Anfragen volljähriger Kinder betreffend äussere Erscheinung und Personalien des SpendersAnfragen volljähriger Kinder aufgrund eines schutzwürdigen InteressesAnfragen minderjähriger Kinder aufgrund eines schutzwürdigen Interesses
123
2019000
2020100
2021200
2022110
2023101
2024201

 
Volljährige Kinder, die nach dem 1.1.2001 in der Schweiz mittels eines Fortpflanzungsverfahrens mit gespendeten Samenzellen gezeugt wurden, können beim Eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen (EAZW) Auskunft über die äussere Erscheinung und die Personalien des Spenders verlangen (Art. 27 Abs. 1 FMedG). Bei einem schutzwürdigen Interesse kann das Kind unabhängig von seinem Alter Auskunft über alle dokumentationspflichtigen Daten des Spenders verlangen, also auch über die Ergebnisse der medizinischen Untersuchung des Spenders und das Datum der Samenspende (Art. 27 Abs. 2 FMedG).

 
Quelle: Spenderdatenregister des EAZW.